Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Ralf Ullrich ist schwerpunktmäßig im öffentlich-rechtlichen und im zivilrechtlichen Bereich tätig:
Öffentliches Recht:
- Verwaltungsrecht (z. B. Gewerberecht)
- Verfassungsrecht (z. B. Rechtsschutz bei Grundrechtsverletzungen)
- Sozialrecht
Zivilrecht:
- Schuldrecht (z. B. Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht)
- Schadensersatzrecht
- Sachenrecht (z. B. Immobilienrecht)
- Erbrecht
- Sonderprivatrecht (z. B. Gesellschaftsrecht, Verbraucherrecht)
Ein Interessenschwerpunkt besteht dabei insbesondere für Querschnittsmaterien, die Teilbereiche sowohl auf der zivilrechtlichen als auch der öffentlich-rechtlichen Ebene haben, z. B:
- Medizinrecht (Arzthaftungsrecht, Berufs- und Vergütungsrecht)
- Baurecht (privates und öffentliches)
- Verkehrsrecht (Verkehrszivilrecht, Fahrerlaubnisrecht u. a.)
Darüber hinaus steht Ihnen Rechtsanwalt Ralf Ullrich auch für andere Rechtsbereiche zur Verfügung. Im Familien- und Betreuungsrecht ist Rechtsanwalt Ralf Ullrich nicht tätig.
Sie wollen wissen, ob Rechtsanwalt Ralf Ullrich Sie in einem konkreten Fall unterstützen kann? Nutzen Sie die angebotenen Kontaktmöglichkeiten zur Klärung.